Abmeldung generell (Behördenkosten Euro 0,-):
- Zulassungsschein
- Typenschein neu Datenblatt
- Kennzeichentafeln (wenn kein Ersatzfahrzeug angemeldet wird)
- Vollmacht
Anmeldung/Ummeldung privat (Behördenkosten bei PKW Euro 172,55, bei einspurigem Kfz Euro 164,35):
- Typenschein oder Einzelgenehmigung neu Datenblatt
- Kennzeichen, wenn altes Kennzeichen keine EU-Tafel (blaues Wappen an der linken Seite seit November 2002) hat
- Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Kaufvertrag (den ersparen Sie sich, wenn bei einem Neufahrzeug der Käufer im Typenschein bereits eingetragen ist)
- Prüfgutachten §57 (für Plakette), wenn der PKW oder Kombi älter als drei Jahre ist (bei anderen Fahrzeugen: älter als ein Jahr)
- Vollmacht
Anmeldung/Ummeldung Firma:
- Typenschein oder Einzelgenehmigung neu Datenblatt
- Kennzeichen, wenn altes Kennzeichen keine EU-Tafel (blaues Wappen an der linken Seite seit November 2002) hat
- Gewerbeschein und oder Handelsregisterauszug
- Benützungsüberlassungserklärung bei Leasingfahrzeugen
- Kaufvertrag (Besitznachweis)
- Prüfgutachten §57 (für Plakette), wenn der PKW oder Kombi älter als drei Jahre ist (bei anderen Fahrzeugen: älter als ein Jahr)
- Vollmacht